Beförderungsbedingungen

Beförderung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

 

  • Für die vorgeschriebene Sicherung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Fahrzeug sind die Begleitpersonen verantwortlich. 
  • Säuglinge und Kleinkinder müssen mit zugelassenen Rückhaltesystemen gesichert werden. Im Linienverkehr ist je ein Rückhaltesystem im Fahrzeug vorhanden.
  • Der Transport im Kinderwagen ist nicht zulässig.
  • Kinder, die selbstständig sitzen können, sind auf einem freien Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt zu sichern. Für die kleineren Kinder halten wir 2 Sitzerhöhungen bereit.

 

 

Beförderung von Hunden

  • Die Entscheidung über die Mitnahme von Hunden obliegt ausschließlich dem Fahrer/der Fahrerin.
  • Für die Beförderung der Hunde wird der Kinderfahrpreis erhoben.
  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.
  • Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind.
  • Hunde dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.