Beförderungsbedingungen

 

Beförderung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

 

Verantwortlich für die korrekte Sicherung von Kindern im Fahrzeug ist immer die Person am Steuer, entsprechend haftet sie auch bei Unfällen.
Wichtige Regeln: 
Die Kindersitzpflicht in Deutschland gilt für Kinder bereits ab Geburt. Bei solchen Kindersicherungen handelt es sich um Rückhalteeinrichtungen, die altersgerecht den größtmöglichen Schutz bieten.  Das heißt, sie müssen an Alter, Körpergröße und Gewicht des Kindes angepasst sein.  Für die ganz Kleinen gibt es die Babyschale, später den Kindersitz, dann die Sitzerhöhung.


Babyschalen (Reboarder): Für Säuglinge und Kleinkinder ist die Babyschale Pflicht. Kleinkinder bis 15 Monate müssen zwingend rückwärtsgerichtet fahren. 
Die Beförderung von Säuglingen und Kleinkindern im Kinderwagen ist im Bürgerbus nicht zulässig.


Kindersitz: Nach der Babyschale folgt im Kleinkind-Alter dann der Kindersitz. 


Sitzerhöhungen: Ab einem bestimmten Alter oder Gewicht (je nach Zulassung) reicht eine Sitzerhöhung. Diese ist jedoch erst ab einem Gewicht von 15 Kilogramm zugelassen.

 

Ab dem 12. Geburtstag oder wenn sie größer als 1,50 Meter sind, dürfen Kinder ohne Kindersitz im Fahrzeug mitfahren, - natürlich aber mit Sicherheitsgurt.


Wenn Sie mit einem Säugling oder Kleinkind den Bürgerbus nutzen wollen, erkundigen Sie sich bitte vorher bei der Fahrerin bzw. beim Fahrer, welche Sicherungssysteme im Fahrzeug vorhanden sind. Der Bürgerbus hält die vorgenannten Sicherungs-systeme zwar vor, aber im normalen Fahrbetrieb befinden sich in der Regel nur zwei Sitzerhöhungen im Fahrzeug.  

Sehr gerne nutzen Sie Ihre Rückhalteeinrichtungen, insbesondere die Babyschale.