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Beförderungsbedingungen

  • Der Transport im Kinderwagen ist nicht zulässig.

  • Beförderung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern

  • Für die vorgeschriebene Sicherung von Säuglingen, Kleinkindern und Kindern im Fahrzeug sind die Begleitpersonen verantwortlich. 

  • Säuglinge und Kleinkinder müssen mit zugelassenen Rückhaltesystemen gesichert werden. Im Linienverkehr ist je ein Rückhaltesystem im Fahrzeug vorhanden.

  • Kinder, die selbstständig sitzen können, sind auf einem freien Sitzplatz mit einem Sicherheitsgurt zu sichern. Für die kleineren Kinder halten wir 2 Sitzerhöhungen bereit.

 

Beförderung von Hunden

  • Die Entscheidung über die Mitnahme von Hunden obliegt ausschließlich dem Fahrer/der Fahrerin.

  • Für die Beförderung der Hunde wird ein Fahrpreis von 3.- € erhoben.

  • Hunde werden nur unter Aufsicht einer hierzu geeigneten Person befördert.

  • Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen. Dabei sind sie so zu führen, dass Belästigungen und Gefährdungen anderer Fahrgäste ausgeschlossen sind.

  • Hunde dürfen nicht auf den Sitzplätzen untergebracht werden.

Ehrenamtliche Fahrer/innen gesucht !!

Wir suchen ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer für unseren Bürgerbus.
Alle Busfahrer und Fahrgäste würden sich über Ihr Engagement freuen.

 

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